Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Bilbao Consulting, Inhaber Francisco Bilbao Nellessen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Entwicklung, Gestaltung, Wartung und Pflege von Websites sowie laufende Hosting-, Wartungs-, Pflege- und Supportleistungen und verwandte digitale Dienstleistungen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes in Textform vereinbart wird.

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

Individuelle Vertragsabreden zwischen den Parteien haben unabhängig von ihrer Form Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

Sofern ein Angebot des Auftragnehmers ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet ist, kommt der Vertrag durch rechtzeitige Annahme dieses Angebots durch den Auftraggeber zustande — sei es über das Kundenportal, in Textform oder durch eine andere eindeutige Annahmeerklärung.

Alle übrigen Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich; eine Annahme durch den Auftraggeber gilt insoweit zunächst nur als Bestellung. Der Vertrag kommt in diesem Fall erst durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform oder durch den tatsächlichen, dem Auftraggeber eindeutig mitgeteilten Beginn der Leistungserbringung zustande.

Diese AGB werden Vertragsbestandteil, indem der Auftraggeber bei Annahme des Angebots oder Unterzeichnung des Vertrages — schriftlich oder durch Bestätigung im Kundenportal — ihrer Geltung zustimmt. Der Auftragnehmer stellt sie vorher zum Abruf und zur Speicherung bereit und übersendet sie auf Wunsch in Textform.

§ 3 Leistungsumfang

Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. Vertrag und umfasst je nach Vereinbarung die einmalige Erstellung einer Website (Werkvertrag) sowie optional laufende Leistungen wie Hosting, Wartung, Pflege und technischen Support (Dienstvertrag mit wiederkehrender Vergütung). Diese AGB regeln die allgemeinen Rahmenbedingungen; im Einzelfall gehen die spezifischen Regelungen des jeweiligen Angebots/Vertrages den nachfolgenden Bestimmungen vor.

§ 4 Projektablauf bei der Website-Erstellung

Die Erstellung einer Website erfolgt in der Regel in den Phasen Anforderungsaufnahme, Umsetzung, Vorschau und Abnahme (§ 8). Der Auftragnehmer entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die konkrete technische Umsetzung, soweit der Auftraggeber keine abweichenden, dokumentierten Vorgaben gemacht hat.

Der Auftragnehmer kann bei der Umsetzung unterstützend KI-gestützte Werkzeuge einsetzen; jedes Ergebnis wird vor Bereitstellung an den Auftraggeber vom Auftragnehmer persönlich geprüft und freigegeben. Für eine etwaige KI-gestützte Erarbeitung werden die vom Auftraggeber zum Projekt mitgeteilten Geschäftsangaben verwendet; personenbezogene Daten von Endkunden oder Patienten des Auftraggebers werden hierfür nicht ohne dessen dokumentierte Freigabe und eine hierfür geeignete datenschutzrechtliche Grundlage eingesetzt.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Die im jeweiligen Angebot genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

Die Vergütung für die Erstellung einer Website ist, soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, zu 50 % als Anzahlung bei Auftragserteilung und zu 50 % mit der Schlussrechnung nach Abnahme (§ 8) zum Livegang zu zahlen. Ist zusätzlich eine monatliche Vergütung für laufende Leistungen vereinbart, wird die Vergütung für den ersten Monat je zur Hälfte mit der Anzahlung und mit der Schlussrechnung berechnet; die laufende monatliche Abrechnung beginnt einen Monat nach dem Livegang.

Rechnungen sind, soweit nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wiederkehrende Vergütungen für laufende Hosting-/Wartungsleistungen werden gemäß dem im Vertrag festgelegten Abrechnungsintervall im Voraus in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen; eine etwaige Einstellung laufender Leistungen richtet sich nach § 13.

Erteilt der Auftraggeber ein SEPA-Lastschriftmandat, werden fällige Rechnungen per Lastschrift eingezogen. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) des Einzugs erfolgt mit der Rechnung per E-Mail spätestens zwei Tage vor dem Einzugstermin; die Frist für die Vorabankündigung wird hiermit auf zwei Tage verkürzt. Der Auftraggeber sorgt zum Einzugstermin für ausreichende Deckung. Kosten einer Rücklastschrift, die der Auftraggeber zu vertreten hat, trägt er. Das Mandat kann jederzeit mit Wirkung für künftige Einzüge widerrufen werden. Lastschriften und Online-Zahlungen werden über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer im erforderlichen Umfang, insbesondere durch rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Texten, Bildern, Logos und sonstigen Inhalten, Zugangsdaten und Freigaben. Durch unzureichende oder verspätete Mitwirkung verursachte Verzögerungen gehen nicht zulasten des Auftragnehmers; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Nutzung sämtlicher von ihm bereitgestellter Texte, Bilder, Logos und sonstiger Inhalte berechtigt ist (u. a. Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte Dritter) und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen.

§ 7 Termine

Vereinbarte Termine stehen, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und vollständiger Mitwirkung des Auftraggebers.

§ 8 Abnahme

Nach Fertigstellung der werkvertraglichen Leistung fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber in Textform zur Abnahme auf. Das Ergebnis gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber es nicht innerhalb einer angemessenen, bei dieser Aufforderung gesetzten Frist unter konkreter Benennung der Mängel in Textform zurückweist; der Auftraggeber wird bei der Aufforderung auf diese Rechtsfolge hingewiesen.

§ 9 Änderungswünsche nach Projektabschluss

Änderungswünsche, die der Auftraggeber nach Abnahme über das Kundenportal einreicht, werden vom Auftragnehmer geprüft und, sofern vom vereinbarten Leistungsumfang (z. B. einem laufenden Wartungsvertrag) umfasst, im Rahmen dieses Umfangs bearbeitet. Darüber hinausgehende Änderungswünsche werden nach Aufwand oder auf Grundlage eines gesonderten Angebots berechnet; der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vor Beginn der Bearbeitung, falls zusätzliche Kosten entstehen.

Bei der Bearbeitung von Änderungswünschen kann der Auftragnehmer unterstützend KI-gestützte Werkzeuge einsetzen; jede daraus resultierende Änderung wird vor Veröffentlichung vom Auftragnehmer persönlich geprüft und freigegeben (siehe Datenschutzerklärung, Abschnitt 9).

§ 10 Nutzungsrechte, Quellcode und geistiges Eigentum

Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung die für den vertragsgemäßen Gebrauch erforderlichen, einfachen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den speziell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen — insbesondere Design, Quellcode, Texten und Grafiken —, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung sowie zur Beauftragung Dritter mit der Weiterentwicklung oder Pflege der Website.

Rechte an nicht projektspezifischen Werkzeugen, Frameworks, Bibliotheken und internen Komponenten des Auftragnehmers verbleiben bei diesem bzw. den jeweiligen Rechteinhabern und werden dem Auftraggeber nur im Umfang ihrer Einbindung in das gelieferte Werk zur Nutzung überlassen.

Im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzte Open-Source-Software und Drittanbieter-Komponenten unterliegen den jeweils geltenden Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber; diese bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt und gehen ihnen im Zweifel vor. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber auf Anfrage eine Liste der eingesetzten lizenzpflichtigen Drittanbieter-Komponenten einschließlich etwaiger fortlaufender Lizenzkosten.

§ 11 Domain und E-Mail-Dienste

Ist die Domain Bestandteil des vereinbarten Leistungspakets, registriert und verwaltet der Auftragnehmer sie für die Dauer des Vertrages über laufende Leistungen; die Kosten sind mit der monatlichen Vergütung abgegolten. Die Domain wird auf den Namen des Auftraggebers als Domaininhaber registriert, soweit die jeweilige Vergabestelle dies zulässt; bei Vertragsende gilt § 14.

Im Übrigen unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber, soweit vereinbart, bei der Registrierung oder Konfiguration von Domains und E-Mail-Diensten; entsprechende Verträge kommen dann unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Registrar bzw. Provider zustande.

§ 12 Hosting, Verfügbarkeit und externe Dienstleister

Im Rahmen laufender Hosting-Leistungen setzt der Auftragnehmer externe Infrastruktur- und Plattformanbieter ein. Der Auftragnehmer ist um eine hohe Verfügbarkeit bemüht, kann jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit zusagen, soweit dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart ist; hiervon unberührt bleiben Beeinträchtigungen, die auf Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers beruhen (insbesondere Ausfälle bei eingesetzten externen Infrastrukturanbietern).

Wartungsarbeiten, die zu vorübergehenden Einschränkungen der Verfügbarkeit führen können, werden, soweit zumutbar, mit angemessenem zeitlichem Vorlauf angekündigt und nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Auftraggebers durchgeführt.

Der Auftragnehmer trifft im Rahmen laufender Hosting-Leistungen angemessene Vorkehrungen zur regelmäßigen Datensicherung der gehosteten Website; Einzelheiten zu Intervall und Aufbewahrungsdauer können dem jeweiligen Vertrag entnommen werden. Der Auftraggeber bleibt unbeschadet dessen für eine eigene, zusätzliche Sicherung geschäftskritischer Inhalte selbst verantwortlich.

§ 13 Vertragslaufzeit, Kündigung und Zahlungsverzug bei laufenden Leistungen

Verträge über laufende Hosting-, Wartungs-, Pflege- und Supportleistungen werden, soweit nicht abweichend vereinbart, mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Livegang der Website geschlossen. Sie verlängern sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt werden.

Gesondert vereinbarte monatliche Zusatzleistungen (zum Beispiel das Paket „Sichtbar in der Region“) haben abweichend hiervon eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten ab Beginn der Leistung; danach können sie von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden, soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart ist. Die Vergütung für Zusatzleistungen wird monatlich im Voraus berechnet.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei wiederholtem oder erheblichem Zahlungsverzug des Auftraggebers.

Gerät der Auftraggeber mit einer erheblichen und unbestrittenen Zahlungsforderung für laufende Leistungen in Verzug, mahnt der Auftragnehmer zunächst in Textform und setzt eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen. Bleibt diese Frist erfolglos, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Website bis zum Zahlungseingang offline zu schalten; gespeicherte Daten und Datensicherungen bleiben davon unberührt und werden nicht bereits durch die Sperrung gelöscht. Für die Wiederherstellung nach einer solchen Sperrung kann der Auftragnehmer eine pauschale Reaktivierungsgebühr von 150,00 € erheben, sofern im jeweiligen Vertrag kein anderer Betrag vereinbart ist; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

Die einmalige Erstellung einer Website (§ 3, Werkvertrag) ist von dieser Regelung nicht betroffen; das entsprechende Vertragsverhältnis endet mit vollständiger Bezahlung und Abnahme (§ 8).

§ 14 Vertragsende und Datenübergabe

Nach Beendigung eines Vertrages über laufende Leistungen stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Anfrage eine Kopie der Website-Inhalte, des projektspezifischen Quellcodes sowie der bei ihm über die Website gespeicherten personenbezogenen Daten zur Verfügung. War der Auftragnehmer an der Registrierung oder Verwaltung der Domain beteiligt, übergibt er dem Auftraggeber die zur Übertragung auf einen anderen Anbieter erforderlichen Zugangsdaten bzw. den Auth-Code und wirkt an der Übertragung mit.

Die Website wird nicht vor Ablauf einer angemessenen Übergangsfrist von 14 Tagen ab Vertragsende abgeschaltet, es sei denn, der Auftraggeber verlangt eine frühere Abschaltung. Daten, an deren weiterer Speicherung kein Interesse mehr besteht, werden vom Auftragnehmer innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsbeendigung gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

§ 15 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des jeweils einschlägigen Vertragstyps (Werk- bzw. Dienstvertragsrecht). Mängel, die auf nachträgliche Eingriffe des Auftraggebers oder Dritte oder auf den Betrieb bzw. Ausfall extern verantworteter Infrastruktur nach Abnahme zurückzuführen sind, sind hiervon ausgenommen. Beruht ein Mangel dagegen auf einer fehlerhaften Auswahl, Konfiguration oder Integration eines Drittanbieters durch den Auftragnehmer selbst, bleibt die Gewährleistung hierfür unberührt.

§ 16 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der Übernahme einer Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

§ 17 Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordene vertrauliche Informationen streng vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des jeweiligen Vertrages erforderlich (z. B. gegenüber Unterauftragsverarbeitern), gesetzlich vorgeschrieben oder die andere Partei hat zuvor in Textform zugestimmt. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des jeweiligen Vertrages fort.

Unterliegt der Auftraggeber selbst einer berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht (z. B. § 203 StGB bei Angehörigen eines Gesundheitsberufs), verpflichtet sich der Auftragnehmer, im Rahmen seiner Tätigkeit für den Auftraggeber Kenntnis erlangte entsprechend geschützte Informationen ebenso vertraulich zu behandeln.

Soweit im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.

§ 18 Referenznutzung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den Auftraggeber erstellte Website sowie den Firmennamen und das Logo des Auftraggebers zu Referenzzwecken (z. B. im eigenen Portfolio) zu nennen und abzubilden, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

§ 19 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, großflächige Infrastrukturausfälle) befreien die betroffene Partei für deren Dauer von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Leistungserbringung. Betroffene Fristen verlängern sich entsprechend.

Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer des Ereignisses und ist zu angemessenen, zumutbaren Maßnahmen zur Minderung der hieraus entstehenden Beeinträchtigung verpflichtet. Dauert das Ereignis länger als acht Wochen an, kann jede Partei den betroffenen Vertrag in Textform kündigen.

§ 20 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrages bedürfen der Textform.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus einem von diesen AGB erfassten Vertrag der Sitz des Auftragnehmers.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.